Start » Nutzungsordnung für das Appartement Worldofecstasy
Die vorliegende Ordnung (nachstehend Ordnung genannt) regelt Rechte und Pflichten von Personen (nachstehend Gast genannt), die den Mietvertrag über die Nutzung des Appartements Worldofecstasy in Reda (nachstehend Appartement genannt) abgeschlossen haben.
Die Voraussetzung für die Nutzung des Appartements und Schließung des Mietvertrags bildet das Vertrautmachen mit der Ordnung und die Annahme ihrer Bestimmungen vor der Vertragsschließung.
Die Person, die das Appartement betreut, kann ausschließlich per E-Mail unter der Adresse: hello@worldofecstasy.eu oder telefonisch unter der Nummer: +48 453 459 110 kontaktiert werden.
Das Appartement bildet kein Hotel bzw. kein ähnliches Objekt, der Gast mietet das Appartement von einer Privatperson. Es besteht nicht die Möglichkeit, eine Rechnung für die Appartementnutzung auszustellen bzw. vom Vertrag zurückzutreten.
Die Reservierung und Mietvertragsschließung können ausschließlich über die Website: worldofecstasy.eu erfolgen. Das Appartement gilt mit dem Zeitpunkt der Zahlungsleistung für den Aufenthalt im Appartement als reserviert (was mit der Mietvertragsschließung gleichbedeutend ist). Nach der Zahlungsleistung für das Appartement besteht keine Möglichkeit mehr, die Reservierung zu ändern bzw. vom Mietvertrag zurückzutreten.
Für etwaige Schäden im Appartement und etwaige Ansprüche gegen den Gast im Zusammenhang mit dem Mieten kann der Vermieter eine rückzahlbare Kaution in Höhe von 112,00 € bei der Vertragsschließung erheben. Beim Ausbleiben von Schäden bzw. Ansprüchen wird die Kaution in gleicher Höhe innerhalb von 7 Werktagen nach dem Check-Out des Gastes auf dieselbe Bankrechnung zurückgezahlt, von der sie überwiesen worden ist. Treten Schäden bzw. Ansprüche gegen den Gast auf, so ist der Vermieter berechtigt, einen entsprechenden Teil der Kaution beizubehalten oder einen weiteren Betrag zu verlangen, wenn die Kaution für die Deckung der Schäden bzw. Ansprüche nicht ausreicht.
Die Vermietung des Appartements erfolgt tageweise. Der Tag beginnt um 17.00 Uhr und endet am nächsten Tag um 11.00 Uhr, was heißt, dass der Gast sich verpflichtet, das Appartement bis spätestens 11.00 Uhr zu verlassen und den Schlüssel auf eine anschließend beschriebene Art und Weise zu hinterlassen. Wenn der Gast das Appartement nicht rechtzeitig verlässt, kann ihm ein weiterer voller Tag in Rechnung gestellt werden; darüber hinaus kann er auch mit einer Entschädigung im Zusammenhang mit der Nichterfüllung des Vertrages mit dem Gast belastet werden, der als der nächste das Appartement gemietet hat. Wenn der Gast den Aufenthalt im Appartement verlängern will, soll er das unverzüglich unter Verwendung der oben angegebenen Kontaktdaten melden; der Vermieter übernimmt jedoch keine Garantie dafür, dass das Appartement dem Gast dann für eine weitere Nutzung zur Verfügung stehen kann.
Das Appartement ist bedienungsfrei und sichert den Gästen eine angemessene Privatsphäre. Für das Check-In und Check-Out wird ein Schlüsselfach eingesetzt, dessen Zugriffscode zusammen mit der genauen Adresse des Appartements spätestens zum Zeitpunkt des Check-Ins mitgeteilt wird. Der Gast verpflichtet sich, so aus dem Appartement auszuchecken, dass bis Ende des Tages der Schlüssel im Fach ist und Dritte keinen Zugang zum Schlüssel und Appartement haben.
Das Appartement ist mit verschiedenen erotischen Geräten und Einrichtungen ausgestattet. Jeder Gast kann die Geräte und Einrichtungen nutzen. Alle Geräte und Einrichtungen werden vor Beginn der Vermietung desinfiziert.
Die Nutzung der Geräte bzw. Einrichtungen erfolgt auf eigene Verantwortung des Gastes bzw. der sich dort aufhaltenden Personen. Vor der Nutzung mancher Geräte sollen sich die Nutzer mit der einschlägigen Gebrauchsanweisung vertraut machen. Der Vermieter übernimmt keine Verantwortung für die Nutzung der vorhandenen Geräte bzw. Einrichtungen.
Das Rauchen von Tabakwaren bzw. Drogen sowie Anzünden von Kerzen oder ähnlichen Produkten sind im Apartment strengstens verboten.
Es ist untersagt, Junggesellenabschiede im Apartment zu veranstalten.
Im Appartement steht dem Gast ein Jacuzzi zur Verfügung; es ist untersagt, eigene Jacuzzi-Chemikalien bei seiner Nutzung zu verwenden.
Der Gast verpflichtet sich, dass:
sich maximal 6 volljährige Personen während der Mietzeit im Appartement aufhalten;
er eine volljährige Person ist und alle sich während der Mietzeit im Appartement aufhaltenden Personen auch volljährig sind;
er für alle Handlungen und Versäumnisse der sich im Appartement aufhaltenden Personen wie eigene für haftet.
Der Gast und alle sich im Appartement aufhaltenden Personen verpflichten sich, die Nachtruhe zwischen 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr im Gebäude, in dem sich das Appartement befindet, einzuhalten.
Verstößt der Gast grob oder hartnäckig gegen die geltenden Ordnungen und Vorschriften, insbesondere durch Störung der Nachtruhe, oder erschwert sein unangemessenes Verhalten die Nutzung anderer Räumlichkeiten im Gebäude, so ist der Vermieter berechtigt, den Mietvertrag fristlos unter Einhaltung der Schriftform zu kündigen, die durch Mitteilung an die E-Mail-Adresse des Gastes von der im Punkt 3 genannten E-Mail-Adresse umgesetzt wird.
Falls Schäden im Appartement oder in der Ausstattung entstehen, so ist der Gast verpflichtet, diese Tatsache unverzüglich unter Verwendung der in der Ordnung angegebenen Kontaktdaten zu melden.
Der Gast ist nicht berechtigt, das Appartement bzw. seine Teile an Dritte unterzuvermieten.
Der Gast ist nicht berechtigt, Änderungen, Anpassungen bzw. Verbesserungen im Appartement vorzunehmen. Es ist auch untersagt, die Lage der einzelnen erotischen Geräte zu ändern, die mit einer Wand bzw. dem Fußboden verbunden sind bzw. an diesen anliegen.
Im Appartement gilt ein absolutes Tierhalteverbot (z.B. Hunde, Katzen und sonstige).
Nach dem Check-in ist der Gast verpflichtet, den Zustand der Ausstattung des Appartements gemäß der der Geschäftsordnung beigefügten Preisliste zu überprüfen und im Falle etwaiger Mängel die fehlende Ausstattung oder die fehlenden Geräte zu melden. Das Nicht-Vorbringen von Einwänden zum Zustand des Appartements am Tag des Check-ins im Appartement ist mit der Tatsache gleichbedeutend, dass das Appartement bzw. die darin vorhandenen Geräte und Einrichtungen in einem aus der Perspektive des Gastes einwandfreien Zustand zur Nutzung übergeben wurden. Der Gast haftet finanziell für Verlust, Beschädigung oder Zerstörung von Geräten und Einrichtungen gemäß der der Ordnung beigelegten Preisliste.
Der Vermieter haftet nicht für die im Appartement hinterlassenen Gegenstände des Gastes und bewahrt keine von Gästen im Appartement hinterlassenen Gegenstände auf. Sollten nach dem Auschecken des Gastes Gegenstände im Apartment verbleiben, ist der Vermieter berechtigt, diese zu entsorgen. Sofern Kosten im Zusammenhang mit der Entsorgung entstehen, so hat der Gast diese zu tragen.